DIENSTLEISTUNGEN

Rauch- und Wärme Abzug Anlagen - RWA
Der Rauchabzug ist ein wesentliches Element des vorbeugenden Brandschutzes.

Bei einem Brand entstehen zum Großteil Wärme, Rauch und heiße Brandgase. Entgegen früheren Ansätzen ist der Rauchabzug vom Wärmeabzug zu unterscheiden. Er leitet Rauch, der im Brandfall entsteht, aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen ab. Die Anlagen werden manuell oder automatisch durch Brandmelder bzw. durch eine Brandmeldeanlage ausgelöst. Die Auslösung der RWA-Anlagen muss von Hand möglich sein und ebenfalls muss diese durch automatische Auslöser erfolgen. Handauslöser sind meist in Treppenhäusern an Wänden angebracht und erfordern im Brandfall das Einschlagen einer Glasscheibe. Brandmelder hängen meist in Treppenhäusern unter der höchsten Decke und lösen im Brandfall die RWA-Anlage aus.


• Wartung
Zur Überprüfung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN EN 3 und die vom Hersteller erlassenen Prüf- und Füllvorschriften. Nach diesen Normen muss ein Feuerlöscher in der Regel vor Ablauf von zwei Jahren auf seine Funktion überprüft werden (Sonderregelungen sind zu beachten!).

Die Überprüfung dient vor allem:
- der ordnungsgemäßen Funktion des Feuerlöschers
- der Sicherheit des Benutzers eines Feuerlöschers (der Druck in den Löschern ist sehr hoch!)

Bei ordnungsgemäßer Überprüfung erhält er eine Prüfplakette, auf der ersichtlich ist, wann er zuletzt überprüft wurde.
Ausgelöste Feuerlöscher sind entsprechenden Fachbetrieben zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft zu übergeben.
Es ist in Deutschland für Betreiber von Feuerlöschern Pflicht, diese gemäß der Betriebssicherheitsverordnung von einer nach TRBS 1203/2 ausgebildeten befähigten Person überprüfen zu lassen.

• Türanlagen
Bei Abschlüssen, die durch Feststellanlagen offengehalten werden, muss der für den Schließvorgang erforderliche Bereich ständig freigehalten werden. Soweit möglich, sollten für Feststellanlagen Rauchmelder verwendet werden. In Rettungswegen müssen Rauchmelder verwendet werden. Jede Feststellvorrichtung muss auch von Hand ausgelöst werden können, ohne das die Funktionsbereitschaft der Anlage beeinträchtigt wird. Dies ist über Auslösetaster möglich, welche sich in unmittelbarer Nähe des Abschlusses befinden müssen und nicht verdeckt werden dürfen. (Kennzeichnung: rot / Aufschrift: "Tür schließen")
Bei elektromagnetischer Feststellung kann die Handauslösung durch Druck auf das Türblatt erfolgen. Nach dem betriebsfertigen Einbau ist die einwandfreie Funktionalität durch eine Abnahmeprüfung festzustellen, welche vom Hersteller oder autorisierten Fachkräften durchgeführt werden darf. Ein Prüfvermerk ist an der Feststellanlage anzubringen, die Prüfung ist dem Betreiber zu bescheinigen. Die Feststellanlagen müssen mindestens einmal monatlich vom Betreiber auf Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Wartung zur Prüfung des ordnungsgemäßen Zusammenwirkens aller Anlagenteile durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen.

• Wandhydranten
Wandhydranten sind nicht nur für die Feuerwehr vorbereitet, sondern für jedermann zugänglich, um einen Brand in der Entstehungsphase bekämpfen zu können. Der Platz vor einem Wandhydranten muss immer frei bleiben, damit er leicht zugänglich ist. Versorgt werden Wandhydranten von einer unter Druck stehenden Steigleitung.
Wandhydranten werden durch ein Piktogramm gekennzeichnet: Ein symbolisch dargestellter weißer Schlauch auf rotem Grund.

• Rauchwarnmelder
Als Brandmelder werden technische Geräte oder Anlagen zum Auslösen eines Alarms im Falle eines Brandes in Wohnungen, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln oder Industrieanlagen bezeichnet.

Unterschieden wird dabei zwischen automatischen Brandmeldern, die den Brand anhand seiner physikalischen Eigenschaft erkennen und nicht automatischen Brandmeldern, die von Hand betätigt werden müssen.

Sinn des Brandalarms ist das Initiieren von Maßnahmen zur Brandbekämpfung und die Warnung von Personen innerhalb eines Gebäudes, also der Sach- und Personenschutz, meist durch die Alarmierung von zuständigem Sicherheitspersonal oder der Feuerwehr.

• Zubehör
Zubehör rund um den Brandschutz wie z.B.
GGVS-Zubehör für Gefahrenguttransporter, Feuerlöschgeräte- und anlagen,
Wandhydranten, RWA-Anlagen, Tür- und Torfeststellanlagen, Schilder, Sicherheitstechnik, etc.
Wir haben natürlich noch mehr Zubehör und ein weit reichenderes Programm, ....

• Fluchtwegepläne
Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Feuerwehrlaufkarten sind wesentliche Bestandteile des organisatorischen Brandschutzes und im Ernstfall lebenswichtig. Personen die sich in Gebäuden aufhalten benötigen aktuelle Pläne, um sich im Brandfall in dem Gebäude orientieren zu können. Oft sind Fluchtwegpläne nicht vorhanden oder sie sind alt und entsprechen nicht mehr den Anforderungen. Bauherren und Betreiber sind zum ordnungsgemäßen Erstellen gesetzlich verpflichtet – und können auch haftbar gemacht werden. DIN 14095, DIN ISO 23601, ASR A2.3 und BGV A8 verlangen, dass Pläne entsprechend der geltenden Norm zu erstellen sind und auf aktuellen Stand gehalten werden müssen. Auch die Überprüfung durch einen Sachkundigen übernehmen wir gerne.

• Brandschutzbeauftragter
Zur Unterstüzung des vorbeugenden Brandschutzes können wir als externe Brandschutzbeauftragte in ihrem Betrieb tätig werden.

Nicht nur durch unsere Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten, sondern auch durch unsere langjährige Berufserfahrung als Brandschutztechniker, sind wir geschult Gefahren zu erkennen und abwehrende sowie sinnvolle Maßnahmen dagegen zu empfehlem und einzuleiten.

• E-Check
Wir prüfen Ihre Elektrogeräte nach der VDE 0701/0702 und der Betriebssicherheitsverordnung BGV A3 durch Meisterhand.
Dabei können auch nach der gesetzlichen Vorschrift, Fehlfunktionen erkannt werden, die Brände, Kurzschlüsse sowie Reparaturen vermeiden können.